Todesfall

„Herr, in deine Hände sei Anfang und Ende, sei alles gelegt.“
Psalm 90,1

Nach unserem christlichen Glauben kommt jeder Mensch aus Gottes liebender Hand und darf zu IHM zurückkehren.

Beim christlichen Begräbnis betet die Gemeinde für den Verstorbenen und gibt den Trauernden Trost in Ihrem Leid.

Einer Ihrer Angehörigen ist verstorben?

Bitte wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl. Dieses regelt die ersten organisatorischen Schritte. Das Bestattungsunternehmen kontaktiert das Pfarrbüro und macht den Termin für die Bestattung aus.

Die Beerdigungszeiten in unserer Seelsorgeeinheit sind von Dienstag bis Freitag jeweils um 14:00 Uhr.

Nachdem das Pfarrbüro den Termin des Bestatters bestätigt hat, meldet sich der diensthabende Priester oder das Pfarrbüro bei Ihnen, um ein Trauergespräch zu vereinbaren. Das kann im Pfarrbüro oder bei Ihnen zu Hause stattfinden. Im Trauergespräch wird unter anderem auch der Ablauf der Beerdigung besprochen. Gerne gehen wir im Rahmen unserer Möglichkeiten auf Ihre Wünsche ein. Wir möchten darum bitten, die Lieder und Texte mit dem Priester abzusprechen.

Folgende Formen der Beerdigung sind u.a. möglich

A: Requiem/Trauerfeier mit Aussegnung und Beerdigung auf dem Friedhof mit Absenken des Sarges in das Grab / der Urne in das Grab oder die Urnenwand.

B: Requiem/Trauerfeier mit Aussegnung auf dem Friedhof, danach wird der Sarg zur Einäscherung gebracht. Die Beisetzung der Urne erfolgt dann zu einem späteren Zeitpunkt auf dem Friedhof. Diese findet dann in der Regel ohne Priester statt.

Für die Verstorbenen wird zudem im Sonntagsgottesdienst der jeweiligen Kirchengemeinde gebetet, soweit dies von Ihnen gewünscht wird.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Abschiedsgebetes vor der Beerdigung. Das Abschiedsgebet kann auch ein Rosenkranz für die Verstorbenen sein. Beides wird von Ehrenamtlichen gestaltet und ist keine Selbstverständlichkeit. Bitte denken Sie hier an eine Zuwendung nach Ihrem Ermessen.

Falls Sie eine musikalische Mitgestaltung im Requiem (Eucharistiefeier für die Verstorbenen am Tag der Beerdigung) oder in der Trauerfeier wünschen, können wir dies gerne berücksichtigen. Erste Ansprechpartner sind die örtlichen Organisten.

Trauerfeiern sind nicht im regulären Auftrag der Organisten enthalten. Für die musikalische Begleitung bei einer Trauerfeier/Requiem erhalten die Organisten eine Zuwendung in Höhe von 40 EUR, für die Begleitung beim Abschiedsgebet 25 EUR. Das Geld kann den Organisten gerne selbst oder über die örtlichen Mesnerinnen und Mesner übergeben werden. Kontaktdaten der Organisten erhalten Sie im Pfarrbüro.

Wenn Sie besonderen Blumenschmuck wünschen ist die Mesner zuständig. Den Kontakt erhalten Sie über das Pfarrbüro.

Zur Feier von Requiem und Beerdigung werden auch Ministranten gebraucht. Auch ihr Dienst ist keine Selbstverständlichkeit und daher freuen sich auch unsere Ministrantinnen und Ministranten über eine Aufmerksamkeit nach der Beerdigung für ihre Mitgestaltung.

Die Kollekte bei dem Requiem/Trauerfeier ist für die jeweilige Kirchengemeinde bestimmt.

Sonderformen

Beerdigungen von Kindern, die im Mutterleib verstorben sind, auch unter dem vom Gesetz vorgegebenen Mindestgewicht von 500 Gramm, sind in der Seelsorgeeinheit möglich. Diese Beerdigungen finden zentral auf dem Friedhof in Aßmannshardt statt. Dort gibt es eine Grabstelle für totgeborene Kinder.

Nach der Beerdigung

Nach der Beerdigung gibt es für die Angehörigen jederzeit die Möglichkeit, Messen für die Verstorbenen zu bestellen. Hierbei wird während einer/mehrerer heiligen Messen in besonderer Weise der Verstorbenen bedacht. Auskünfte erteilt das Pfarrbüro.

Gott begleite Sie in Ihrer Trauerzeit mit seinem reichen Segen!

                                                             „Er wird alle Tränen von Ihren Augen abwischen:
          Der Tod wird nicht mehr sein, keine Trauer, keine Klage, keine Mühsal. Denn was früher war ist vergangen.“
                                                                                  Offenbarung 21,4