Gemeinsamer Ausschuss und Liturgieausschuss

Der gemeinsame Ausschuss fördert den Erfahrungsaustausch, die gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Planung der Gemeinden in der Seelsorgeeinheit. Er koordiniert gemeinsam wahrzunehmende Aufgaben und hat Beschlussrecht.

Im gemeinsamen Liturgieausschuss werden Gottesdienstangebote und Gottesdienstgestaltungen gemeinsam geplant. Beschlüsse versucht das Pastoralteam umzusetzen. Alle Mitglieder sind stimmberechtigt.