Der Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat oder auch kurz „KGR“ wird  alle 5 Jahre von den 16-Jährigen und älteren Kirchenmitgliedern gewählt. Die einzelnen Kandidaten werden von der Gemeinde vorgeschlagen. Die Anzahl von Mitgliedern hängt dabei von der Größe der Kirchengemeinde ab. Der Vorsitz trägt der leitende Pfarrer. Bei der konstituierenden Sitzung wird der 2. Vorsitzende, deren Stellvertreter sowie der Schriftführer gewählt.

Der Kirchengemeinderat ist für die Leitung und Verwaltung der Kirchengemeinde verantwortlich. Im Rahmen der kirchlichen Ordnung entscheidet er über alle Fragen des gemeindlichen Lebens. Die Aufgaben sind vielfältig. Er verwaltet das Vermögen (Gebäude und Haushalt) und ist für das geistliche Leben der Gemeinde zuständig.

Neben dem Pfarrer sind alle Kirchengemeinderäte Ansprechpartner für Fragen und Probleme der Gemeindemitglieder. Um die Arbeit besser bewältigen zu können, bildet der Kirchengemeinderat Ausschüsse, die zusätzlich durch Fachleute unterstützt werden können (z.B. Liturgieausschuss).